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AG Dortmund, 26.01.2017 - 422 C 6048/16 |
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- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Dortmund, 26.01.2017 - 422 C 6048/16
Gemäß 8 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Geschädigte vom Schädiger den erforderlichen Herstellungsaufwand verlangen, wobei erforderlich die Kosten sind, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH NJW 2014, 3151). - OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03
Amtshaftung: Warnpflicht des Verkehrssicherungspflichtigen bezüglich der …
Auszug aus AG Dortmund, 26.01.2017 - 422 C 6048/16
Beim Umfang der erforderlichen Reparatur darf ein Geschädigter grundsätzlich auf die Angaben eines sachverständigen Gutachters vertrauen und entsprechend seines Gutachtens zu ersetzende Schadensbeseitigungsmaßnahmen beauftragen (OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 104).